In der Istanbul-Konvention haben die unterzeichnenden Staaten neben der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter auch zugesichert, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Mit dem, vor kurzem stattgefunden Austritt der Türkei aus dieser Konvention, erregt sie erneut mediale Aufmerksamkeit. Ein Grund mehr für uns um mit Maria Cearolo einen Einblick in die Inhalte der Konvention – auch im Vergleich mit der Konvention von Belém do Para – zu erhalten und mit ihr die gegenwärtige Situation in Italien beleuchten.
Hochschule oder Gruppe
KlaPhiRo UniLeipzig
Format
Vortrag
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