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  • Aufruf zum festival contre le racisme 2009

    60 Jahre und kein bisschen Weise

    Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Am 23. Mai 1949 trat das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft. Zwei Ereignisse, welche thematisch Paten für das festival contre le racisme vom 8. bis 14. Juni 2009 stehen werden. 

    60 Jahre – immer noch nicht glücklich

    Seit mittlerweile 60 Jahren existiert die Bundesrepublik Deutschland, konstituiert durch das Grundgesetz. So sinnvoll eine Vielzahl der darin enthaltenen Überlegungen scheint, so bleibt doch festzustellen: 60 Jahre Grundgesetz – die einen feiern, die anderen werden abgeschoben, über Dorfplätze und durch Städte getrieben oder in „Gemein-schaftsunterkünfte“ genannte Lager gesteckt. Zahllose Beispiele dafür gibt es, auch wenn ihnen in den alltäglichen Medien wenig Raum eingeräumt wird.

    Folge der Pogrome gegen Asylsuchende und Ausländer_innen Anfang der 1990er Jahre war beispielsweise nicht etwa die verstärkte Kritik von Nationalismus und Rassismus sowie die Suche nach den Ursachen, sondern eine Verschärfung der Gesetze gegen die Opfer. So wurde durch eine Grundgesetzänderung im Jahr 1993 das Recht auf politisches Asyl faktisch außer Kraft gesetzt. Der neu eingefügte Artikel 16a des Grundgesetzes bedeutet in letzter Konsequenz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Doch nicht in der Bundesrepublik Deutschland.“ Deutsche Gesetze beinhalten eindeutig eine ungleiche Behandlung von „Deutschen“ und Nicht-Deutschen, sowie weiter differenzierend, von EU- und Nicht-EU-Bürger_innen.

    Als Reaktion auf die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und den Holocaust verkündeten die Vereinten Nationen vor über 60 Jahren die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Jedoch klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Bis heute stehen Ungleichheit, Armut, Gewalt und Krieg diesen unveräußerlichen Rechten für alle Menschen im Weg. Staaten als konstruierte Gebilde sollten eigentlich dem Schutz der Menschenrechte dienen. Sie nehmen dies aber nur als nachrangige Aufgabe wahr und sichern eher die Unterscheidung von Menschen nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit.

    Das neue Deutschland ist sich seiner selbst sicher wie nie zuvor. Befreit von jeglicher Scham für die Verbrechen der Vergangenheit hat sich ein neuer „Verfassungs-patriotismus“ durchgesetzt. Die Jugend fordert emsig den Schlussstrich unter das Kainsmal Holocaust, die etablierte Politik weicht die Singularität der deutschen Verbrechen im Nationalsozialismus unentwegt auf und zieht aus der Geschichte sogar eine „moralische Überlegenheit“, die beispielsweise der US-Außenpolitik entgegengehalten wird. 

    Freedom of movement is everybody‘s right!

    Unter dem Label der Freizügigkeit gewähren EU-Staaten ihren Bürger_innen gegenseitig ein hohes Maß an Mobilität. Dieser prinzipiell begrüßenswerten Entwicklung steht die organisierte Abwehr jeglicher Migration von Menschen nach Europa gegenüber. Einzig Menschen, die eine Qualifikation vorweisen können, welche gerade auf dem europäischen Arbeitsmarkt gefragt ist, wird unproblematisch Einlass gewährt. Green Card und Blue Card zeigen dabei besonders deutlich, dass Menschenrechte nur in Bereichen verwirklicht werden, wo sie mit ökonomischen Interessen zusammenfallen.

    Die grundsätzliche Abwehr von Immigration ist Ziel staatlicher Politik geworden. Diese ist mehr und mehr durch eine Militarisierung gekennzeichnet. So rief die italienische Regierung 2008 zeitweise den Notstand aus, um gegen sogenannte illegale Einwanderer_innen mit militärischen Mitteln vorzugehen. Die EU-Staaten bauen zur Unüberwindbarmachung der Außengrenzen die Agentur FRONTEX aus. Diese soll Flüchtlinge bereits vor dem Erreichen dieser Grenzen – erst innerhalb derer wäre zumindest Asyl beantragbar – abdrängen und zurückweisen. Dies geschieht oft auf außerordentlich brutale Art und Weise, wobei die enormen Strapazen des Fluchtwegs oder gar die Gründe für die Flucht vollends unbeachtet bleiben. 

    Freiheit stirbt mit Sicherheit

    Innenminister Wolfgang Schäuble sieht es offensichtlich als sein Ziel an, den Ausbau von staatlichen Überwachungsinstrumenten voranzutreiben. Beispiele hierfür sind die scharf kritisierte Vorratsdatenspeicherung und die automatische Kennzeichenerfassung. Für Menschen ohne EU-Staatsbürger_innenschaft hat der deutsche Staat zahlreiche zusätzliche Schikanen entwickelt.

    Dazu zählen unter Anderem „Gesinnungstests“ in einigen Bundesländern, welche auch ausländische Studierende und Wissenschaftler_innen betreffen. Menschen, die aus Staaten kommen, die sich auf einer recht willkürlich durch das jeweilige Bundesland zusammengestellten Liste befinden, werden so unter Generalverdacht gestellt.

    Wer aus einem Land kommt, welches auf dieser ominösen Liste steht, muss in Nordrhein-Westfalen eine „Sicherheitsbefragung“ über sich ergehen lassen. Sollte sich eine Angabe in diesem „Gesinnungstest“ – aus Sicht des Innenministeriums – als unzutreffend oder unvollständig erweisen, droht die Ausweisung. Diese Ungleichbehandlung und der Test als solcher, in welchem persönliche Daten von staatlichen Institutionen aufgenommen werden, stehen im drastischen Gegensatz zu den Menschenrechten. 

    Frauenrechte

    Auch die Rechte von Frauen werden auf der ganzen Welt immer noch mit Füßen getreten. Denkt sich der eine oder die andere, dies passiere doch nicht in Staaten der „Westlichen Welt“, so liegt der oder diejenige schlicht falsch. Ein negativ herausstechendes Beispiel ist hier der Frauenabschiebeknast im nordrhein-westfälischen Neuss. Die Frauen, die sich dort aufhalten müssen, wurden in der Regel nie gerichtlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der einzige Grund für ihre Inhaftierung ist schlicht ihre Migration in die BRD.

    Zwischen 70 und 80 Frauen sind bis zu einer Dauer von anderthalb Jahren in Neuss inhaftiert. In kleinen Gruppen und ohne Rücksicht darauf, ob die Frauen sich miteinander verständigen können, warten sie mit wenigen Informationen auf eine ungewisse Zukunft unter zermürbendem psychischen Druck. Eine adäquate medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Für viele Frauen stellt zudem die Behandlung durch männliche Ärzte und Pfleger eine besondere Erniedrigung dar.

    Volle Bildungsrechte für Migrant_innen!

    In Bezugnahme auf den UN-Sozialpakt streiten vielerorts Studierende um das Menschenrecht auf gebührenfreie Bildung. Migrant_innen und ihren Kindern werden Bildungsrechte in der Bundesrepublik aber auch durch vielerlei andere Mechanismen vorenthalten. Bereits in der Grundschule erhalten sie trotz gleicher Noten wesentlich seltener eine Empfehlung für das Gymnasium als ihre „deutschen“ Mitschüler_innen. Obwohl mit der letztjährigen BAföG-Novelle die materielle Ausstattung langjährig in der Bundesrepublik lebender Menschen weitgehend angeglichen wurde, kann noch lange nicht von einer tatsächlichen Gleichstellung gesprochen werden.

    Ganz zu schweigen von internationalen Studierenden: Ihre Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel daran gekoppelt, dass sie über einen Betrag von 7716 Euro verfügen. Dieser muss auf ein Sperrkonto hinterlegt werden, von dem nur monatliche Raten zurückgezahlt werden. In vielen Teilen der Welt ist dies ein Vielfaches des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens im Jahr.

    Darüber hinaus wird Studieninteressent_innen aus verschiedenen asiatischen Ländern per se unterstellt, dass sie ihre Hochschulzugangsberechtigung gefälscht hätten: Bei der jeweiligen Deutschen Botschaft müssen sie deshalb gegen Gebühren die Echtheit bescheinigen lassen. In Vietnam belaufen sich die Kosten dabei beispielsweise auf derzeit 110 US-Dollar, was 2007 mehr als ein Siebtel des Bruttoinlandsproduktes pro Einwohner_in darstellte. Weitere 55 Euro fallen für die Bewerbung an einer Hochschule an, soweit sie über das ASSIST-Verfahren läuft. Dazu kommen noch Kosten für zahlreiche Beglaubigungen, das Visum, Betreuungsgebühren, Sprachkurse usw. Der Gipfel der Unverschämtheiten aber ist, dass die Bundesländer, die Studiengebühren erheben, Studierende aus Nicht-EU-Ländern meist auch von etwaigen Darlehensmodellen ausschließen.

    Die in den 30 Artikeln der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ festgehaltenen Rechte gelten für alle Menschen. Anspruch und Realität klaffen auch nach 60 Jahren weit auseinander – und genau deshalb gibt es keinen Grund zu feiern. Der Soundtrack für das Jubeljahr 2009:

    60 Jahre und kein bisschen weise

  • Mobilität – was ist das denn?

    24.03.2007: Antworten zu dieser Frage gab Martin Menacher vom fzs-Ausschuss Internationales auf dem festival-Vorbereitungsseminar im März 2007 in Göttingen

    Angehängt an diesen Artikel findet Ihr die Folien zum erwähnten Vortrag.

    Der Vortrag zum Thema „Mobilität“ als PDF

  • Das festival im festival

    24.03.2007: Was zur Hölle muss ich denn alles beachten, um eine größere Konzertveranstaltung durchzuführen? Antworten von Bettina Erfurt

    Musik

    • KünstlerInnen oder Bands rechtzeitig anfragen. Das funktioniert meist über die Booking-Agenturen der einzelnen Acts. Ein kleiner Geheimtipp scheint inzwischen myspace.com zu werden, wo Ihr oft direkten Kontakt zu Bands aufnehmen könnt.
    • festival contre le racisme bei der Anfrage erwähnen und Kampagne und deren Inhalte vorstellen.

    Technik

    • Technical Rider der Acts abwarten
    • VeranstaltungstechnikerInnen kontaktieren
    • Größe der Bühne festlegen (abhängig von Platz und Acts)
    • Umfang der Beschallungsanlage festlegen (abhängig von Platz und Lärmschutzauflagen)

    Ämterwege

    • Platznutzung im öffentlichen Raum beantragen
    • Umweltamt/Lärmschutz (Lärmschutzauflagen für den Platz in Erfahrung bringen, Ausnahmegenehmigung beantragen)
    • Gewerbeamt (falls eigener Getränkeausschank erfolgen soll, dann kurzfristige Ausschankgenehmigung beantragen)
    • Gesundheitsamt (nur bei eigenen Essensständen)
    • Polizei informieren (Erfahrungen zeigen, dass sich das empfiehlt)
    • Krankenwagen / Sanitäter (gesetzlich vorgeschrieben und ziemlich teuer)
    • Straßenabsperrungen beantragen (nur falls benötigt)
    • Entsorgungsunternehmen (für Platzreinigung und Müllabfuhr)
    • Starkstromverteiler mieten und Wasserversorgung vor Ort sicher stellen
    • Catering bestellen
    • GetränkelieferantInnen kontaktieren
    • Veranstalterhaftpflicht-Versicherung abschließen
    • Unfallversicherung prüfen
    • Meldung an die GEMA

    Sonstiges

    • Sitzmöglichkeiten (Bierzeltgarnituren etc.)
    • Sonnenschirme, Zelte (z.B. für Catering)
    • Getränkelager errichten
    • Externe für Essensstände engagieren (z.B. Studierendenwerke), Getränkeeausdchak je nach Refinanzierungsbedarf auslagern
    • Bierwagen- und Tresenschichten einteilen
    • Security
    • Wechselgeld organisieren
    • AnwohnerInnen informieren
    • Absperrbänder & Gaffa-Tape kaufen
    • eine/n Finanzbeauftragte/n (zur Auszahlung der Bands und Abholung eventueller Einnahmen) bestimmen
  • Eine festival-Woche gestalten

    24.03.2007: Bettina Erfurt machte sich Gedanken über vielfältige Veranstaltungsmöglichkeiten und referierte ihre Ideen auf dem festival-Vorbereitungsseminar 2007

    Inhaltliche Vorbereitung

    Mobilität? Ideen sammeln!

    Was meint Mobilität? Wo bzw. in welchen gesellschaftlichen Bereichen begegnet uns Mobilität und wo nicht?

    Beispiele für mögliche Themengebiete

    1. mit Hochschulbezug: Auslandsstudium, AusländerInnenstudium, free movers, Programmstudierende
    2. hinsichtlich Hochschulleben bzw. Wo kommt mensch mit „Mobilen“ in Kontakt: Erasmus-Initiativen, Tutorien, WohnheimtutorInnen, Studierendenwerk, Hochschulpolitik, studentische Clubs und Initiativen
    3. gesellschaftliches Umfeld: Flüchtlingsrat, Flüchtlingsinitiativen, „Begegnungszentren“, (tages-)politische Diskurse aufgreifen

    Beispiele für Veranstaltungen

    Länderabende

    1. ausländische Studierende stellen ihr Land vor (Kochen, Musik, Bilder…)
    2. Flüchtlinge berichten über ihre Herkunftsländer (politische Lage etc., kann mensch mit landestypischem essen verbinden)

    Diskussionsveranstaltungen

    1. Debatte um die Neuregelung des Aufenthaltsrechts, Asylrechts oder europäische Gesetzesinitiativen
    2. Rasterfahndung oder die Aufforderung zur Denunziation islamischer studierender
    3. Situation von free movers in Deutschland: Aufenthaltsgenehmigung an Studienplatz gebunden, keine finanzielle Unterstützung usw.
    4. Mobilitätshindernisse: „Festung Europa“ oder z. B. kaum finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende, die ein Praktikum im Ausland machen wollen
    5. erzwungene Mobilität: Situation in Flüchtlingsheimen oder von Menschen, die von der Abschiebung bedroht sind, obwohl ihr Heimatland nicht „sicher“ ist
    6. Mobilität und ihre folgen: Illegalität / sans papiers, keine Krankenversorgung, prekäre Arbeitsverhältnisse, Islamismus in Deutschland, Einwanderungsland?
    7. Mobilität in anderen (europäischen) Ländern: Abschiebezentren in der Ukraine, Angriffe auf MigrantInnen in Russland

    ReferentInnen

    Filme

    Recherche z.B. über apabiz Berlin oder das Umbruch-Bildarchiv bzw. über den Flüchtlingsrat NRW, das Antirassistisches Bildungsforum Rheinland, das Bildungswerk Saar-Lor-Lux oder Kanal B

    Im Handel erhältliche Filme / Videos:

    Andere Aktionsformen

    Diavorträge, Ausstellungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Straßenumbenennungen…

  • Positionspapier zu Mobilität

    20.03.2007: Das aktuelle Positionspapier des fzs zu Mobilität. Beschlossen auf der 31. Mitgliederversammlung in Berlin im März 2007

    Präambel

    Der fzs sieht in der Erhöhung der Mobilität von StudentInnen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung des Bologna Prozesses. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für einen internationalisierten Europäischen Hochschulraum und daher unbedingt notwendiger Bestandteil einer nachhaltigen Europäischen Hochschulreform. Mobiliät kann und soll zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes mobiler StudentInnen und deren Persönlichkeitsentwicklung beitragen, zu einem verstärkten wissenschaftlichen Austausch führen, durch transkulturelles Lernen Kompetenzen vermitteln und daher letztendlich auch zur Qualifikation mobiler StudentInnen beitragen. Bezogen auf die Hochschullandschaft bewirkt eine hohe Mobilität von StudentInnen, DozentInnen, Forschenden und Hochschulpersonal positive Impulse für Studium, Lehre und Forschung durch den Austausch von wissenschaftlichen und didaktischen Methoden, wissenschaftlichen Erkenntnissen, durch die Vermittlung umfangreicher Kompetenzen und Qualifikationen, sowie dem Austausch von ”best practice“. Mobilität trägt darüber hinaus zu einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung bei. Mobilität fördert die Erfahrungsmöglichkeiten kultureller und wissenschaftlicher Pluralität und führt aus Sicht des fzs zu einem Abbau von Rassismus und Xenophobie innerhalb der Gesellschaft.

    Aus Sicht des fzs ist die momentane Zahl mobiler StudentInnen zu gering. Daraus ergibt sich die Forderung nach einer verstärkten Förderung von Mobilität. Den Abbau rechtlicher, sprachlicher, sozialer und finanzieller Barrieren sowie zwischenstaatlicher Grenzen, erachtet der fzs hinsichtlich einer Mobilitätsförderung als zwingend erforderlich. Gerade soziale und finanzielle Hürden stellen einen schwerwiegenden Hinderungsgrund dar. Der fzs betrachtet Mobilität als Recht, das allen StudentInnen unabhängig von sozialer Klasse, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit etc. zukommen muss.

    Begriffsdefinitionen

    Als Mobilität wird eine Form der Internationalität bezeichnet, die mit „physischen“ grenzüberschreitenden Ortswechseln verbunden ist (vgl. BMBF 2005: 4). Mobilität verläuft im Regelfall in zwei Richtungen. Jedes Land ist dabei zugleich Entsende- und Empfangsland von mobilen StudentInnen. In diesem Zusammenhang muss zwischen Auslands- und AusländerInnenstudium unterschieden werden. Unter dem Begriff Auslandsstudium (Outgoing-Mobilität) versteht man Auslandsaufenthalte von StudentInnen aus Deutschland. Mit dem Begriff AusländerInnenstudium (Incoming-Mobilität) werden Aufenthalte mobiler StudentInnen in Deutschland beschrieben. Mobile StudentInnen sind also immer gleichzeitig outgoing- und incoming-mobil. Mobilität muss jedoch noch differenzierter betrachtet werden. Daher werden zusätzliche Unterscheidungen nach Dauer des Aufenthalts und angestrebten Studienzielen sowie Unterscheidungen nach Organisation des Aufenthalts getroffen. Betrachtet man Mobilität hinsichtlich der Dauer eines Aufenthalts und damit verbundenen Studienzielen, muss zwischen horizontaler und vertikaler Mobilität unterschieden werden. Unter horizontaler Mobilität soll ein kurzfristiger Auslandsaufenthalt verstanden werden, bei dem nur einzelne Studienleistungen erworben werden und kein vollständiger Abschluss. Durch den Begriff vertikale Mobilität soll ein längerfristiger Aufenthalt beschrieben werden, bei dem ein kompletter Abschluss erworben wird. Da mobile StudentInnen unterschiedliche Möglichkeiten haben, ihren Auslandsaufenthalt zu organisieren, wird des weiteren zwischen ProgrammstudentInnen und Free Mover unterschieden.

    Als ProgrammstudentInnen werden im Folgenden jene mobilen StudentInnen bezeichnet, die ihren Studienaufenthalt im Ausland über ein Mobiltätsprogramm, zum Beispiel Erasmus Mundus, verbringen. ProgrammstudentInnen sind in der Regel horizontal mobil. Als Free Mover werden mobile StudentInnen bezeichnet, die ihren Auslandsaufenthalt ohne Einbindung in ein Mobilitätsprogramm verbringen. Vertikal mobile StudentInnen, die ein komplettes grundständiges Studium im Ausland verbringen, sind meist Free Mover. Der Begriff mobileR StudentIn soll sich sowohl auf die Organisation des Aufenthalts als ProgrammstudentIn als auch als Free Mover beziehen.

    Sprachliche Barrieren abbauen

    Sprachkenntnisse stellen sowohl eine wichtige Voraussetzung, als auch eine Hürde für mobile StudentInnen dar. Des weiteren erfordert der gesamte Internationalisierungsprozess der Hochschulen einen Abbau von Sprachbarrieren. Spracherwerb und -kenntnisse sind nicht nur hinsichtlich einer Mobilitätsförderung wichtig, sondern sind ein Schlüssel zur Internationalisierung. Der fzs betrachtet ein breites Sprachkursangebot als Grundlage einer internationalen Hochschule. Entsprechende Sprachkursangebote an der Hochschule im Entsendeland müssen den StudentInnen im Vorfeld eines Auslandsaufenthalts die Möglichkeit eröffnen, entsprechende Kenntnisse zu erwerben. Ebenso muss auch die empfangende Hochschule entsprechende Kurse anbieten, damit StudentInnen während des Aufenthalts dort studienbegleitend Sprachkenntnisse erwerben bzw. vertiefen können. Diese Kurse müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts zur Verfügung stehen. Der fzs möchte vor allem die Wichtigkeit des studienbegleitenden Sprachangebots im Ziel- bzw. Empfangsland unterstreichen. Die Zweitsprachenerwerbsforschung gibt einem Spracherwerb im Ziel- bzw. Empfangsland den Vorrang und hält diesen für weitaus nachhaltiger. Die Möglichkeit zum Erwerb umfangreicher Sprachkenntnisse – egal ob als Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt oder aus anderweitigem Interesse – darf nicht von sozialen oder finanziellen Gründen abhängen. Daher fordert der fzs, dass Sprachkurse grundsätzlich gebührenfrei durch die Hochschulen angeboten werden müssen. Ebenso muss es StudentInnen ermöglicht werden, spezielle Sprachtests (z.B. TOEFL oder TestDaF) ohne die Entrichtung von Gebühren ablegen zu können. Solche Tests müssen an den Hochschulen oder an Testzentren in zumutbarer Distanz zum Hochschulort angeboten werden. Weiterhin ist eine Integration landeskundlicher Informationen in Sprachkurse zur Vorbereitung von mobilen StudentInnen auf einen Auslandsaufenthalt sinnvoll.

    Fokussierung auf virtuelle Mobilität vermeiden

    Internationalisierung kann jedoch nicht allein durch physische transnationale Mobilität erreicht werden. Um eine globale Wissensgesellschaft mitzugestalten ist ebenso virtuelle Mobilität bzw. „Internationalisation at Home“ erforderlich. Virtuelle Mobilität beinhaltet vor allem die Internationalisierung der Curricula durch Implememtierung anderer Wissenskonzepte. Exemplarisch sei hier das e-Learning genannt. Allerdings erfordert virtuelle Mobilität Fremdsprachenkonzept im einheimischen Forschungs-, Lehr- und Lernprozess. Dies unterstreicht die Forderung des fzs nach einem massiven Ausbau des Sprachkursangebots an den Hochschulen. Grundsätzlich lehnt der fzs virtuelle Mobilität als gleichwertigen Ersatz für physische Mobilität ab. Während eines Auslandsaufenthaltes gewonnene akademische und persönliche Erfahrungen sind durch virtuelle Mobilität nicht ersetzbar. Somit existiert nach Überzeugung des fzs keine ”e-mobility“ im üblichen Sinne von Mobilität, die insbesondere die Mobilität von StudentInnen und nicht die Mobilität von Programmen meint. Dennoch ist bei der Umsetzung verschiedener Programme e-Learning als Alternative für StudentInnen, welchen (physische) Mobilität aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, zu berücksichtigen. Dabei dürfen die Hinderungsgründe an (physischer) Mobilität jedoch keinesfalls finanzieller oder sozialer Natur sein.

    Mobilitätszwang vermeiden

    Die Ausgestaltung der Curricula von Bachelor- und Masterstudiengängen zeigt, dass Hochschulen in Deutschland zunehmend häufiger Auslandsaufenthalte in die entsprechenden fächerspezifischen Bestimmungen implementieren. Aus Sicht des fzs können in Curricula integrierte und damit verpflichtende Auslandszeiten Studieninteressierte abschrecken. Das Interesse der Studierenden an einem Auslandsaufenthalt muss vorhanden sein. In Deutschland gibt es eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an StudentInnen, die kein Interesse an einem Auslandsaufenthalt haben. Der 17. Sozialerhebung zufolge, liegt das Potential „mobilitätsresistenter“ StudentInnen bei 15%. (vgl. BMBF 2005: 68). Dies muss bei der Gestaltung von Studiengängen berücksichtigt werden. Aus Sicht des fzs darf Mobilität nicht erzwungen werden. Mobilität muss immer auf der Freiwilligkeit des Individuums basieren. Demnach fordert der fzs, von Mobilitätszwängen abzusehen und stattdessen Curricula flexibler zu gestalten, sodass StudentInnen die Möglichkeit haben, einen Auslandsaufenthalt einzuplanen.

    Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern

    Als besonders gravierendes Problem für mobile StudentInnen erweisen sich Bestimmungen über die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Restriktive und höchst bürokratische Bestimmungen des Aufenthaltsrechts bzw. AusländerInnenrechts stellen mobile StudentInnen vor erhebliche organisatorische Probleme und setzen mobile StudentInnen oftmals einem erheblichen psychologischen Leistungsdruck aus. Letzteres wird zu einem erheblichen Teil durch Behörden vor Ort verursacht, indem Ermessensspielräume von Regelungen im negativen Sinne ausgereizt werden. Auch wesentlich schärfere Zugangsregelungen der Hochschulen für mobile StudentInnen im Vergleich zu inländischen StudentInnen verhindern Mobilität. Sämtliche zuvor genannten Probleme betreffen dabei insbesondere mobile StudentInnen aus Nicht-EU-Staaten sowie Free Mover. Der fzs fordert eine Gleichbehandlung mobiler StudentInnen mit inländischen StudentInnen hinsichtlich sämtlicher administrativer Angelegenheiten.

    Der fzs fordert grundsätzlich, dass sich für StudentInnen kein Zwang zur Erwerbstätigkeit zwecks Studienfinanzierung ergeben darf. Ebenso grundsätzlich ist es jedoch abzulehnen, dass sich die Rechtslage in Bezug auf Erwerbstätigkeit zwischen inländischen und mobilen StudentInnen unterscheidet. Auch hier ist die Benachteiligung von StudentInnen aus Nicht-EU-Ländern besonders massiv. Der fzs ist der Überzeugung, dass sowohl für mobile als auch für inländische StudentInnen die gleichen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gelten müssen.

    Der fzs fordert insbesondere die Regierung, jedoch auch die EU und einzelne Behörden vor Ort auf, im Bereich des Aufenthalts- und Arbeitsrechts die vorhandenen Hürden und Benachteiligungen für mobile StudentInnen, DozentInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und administratives Personal zu beseitigen. Daneben hält der fzs eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den AusländerInnenbehörden und den Hochschulen im Sinne der mobilen StudentInnen für sinnvoll. Dies kann z.B. regelmäßige Treffen zwischen der Behörde und entsprechenden Abteilungen der Hochschule, eine mehrsprachige Öffentlichmachung der Vorschriften und Regelungen der örtlichen AusländerInnenbehörde im Internet sowie in Papierform und gemeinsame Informationsveranstaltungen für StudentInnen bedeuten. Vielfach sind MitarbeiterInnen der kommunalen Behörden über Abläufe an den Hochschulen nicht oder nur unzureichend informiert, was sich zum Nachteil mobiler StudentInnen auswirkt.

    Soziale Barrieren beseitigen

    Sowohl nationale als auch europäische Erhebungen zeigen, dass die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts (hier: Outgoing-Mobilität) erheblich von der sozialen Herkunft der StudentInnen abhängt. In der 17. Sozialerhebung beispielsweise wird dazu festgehalten: „von der unteren zur oberen Herkunftsgruppe steigt die Quote derer, die sich studienbezogen im Ausland aufgehalten haben, auf das Doppelte“ (BMBF 2005: 63).

    Die Kopplung des Zugangs zu Mobilität an finanzielle und soziale Bedingungen betrachtet der fzs als besonders prekäres Problem und die Beseitigung dieser Barrieren muss höchste Priorität genießen.

    Die staatlichen Studienfinanzierungssysteme sind oft insbesondere im Kontext mobiler StudentInnen völlig unzureichend. Staatliche Darlehen und Zuschüsse müssen von mobilen StudentInnen während eines Auslandsaufenthalts in voller Höhe weiter bezogen werden können. Ebenso muss die Studienfinanzierung unabhängig davon, ob sich die/der StudentIn nur für ein Semester oder aber zur Erlangung eines kompletten Abschlusses im Ausland aufhält, sichergestellt sein. Generell sollten zudem mittelfristig alle Darlehenssysteme in Zuschusssysteme umgewandelt werden, da die Angst vor Verschuldung gerade StudentInnen aus „bildungsfernen“ Elternhäusern vom Studium generell und insbesondere davor, mobil zu sein, abschreckt. Da die Lebenshaltungskosten – selbst innerhalb der Europäischen Union – sowohl zwischen Staaten als auch Regionen teilweise massiv differieren, müssen für entsprechende Fälle hinreichende spezielle Zuschüsse für mobile StudentInnen gewährt werden; dies muss insbesondere im Rahmen der Mobilität zwischen Ost und West sowie Süd und Nord stark berücksichtigt werden. Das Fehlen ausreichender finanzieller Ausgleiche für stark unterschiedliche Lebenshaltungskosten verhindert derzeit insbesondere die Mobilität aus osteuropäischen Ländern in EU-Staaten. Auch kann nicht – wie derzeit beim BAföG – uneingeschränkt vorausgesetzt werden, dass Lebenshaltungskosten innerhalb der EU völlig homogen sind. Neben unterschiedlichen Lebenshaltungskosten müssen auch andere Mobilitätskosten, d.h. durch die Mobilität von StudentInnen entstehenden Mehrkosten, z.B. Fahrtkosten etc., hinreichende Berücksichtigung in Studienfinanzierungssystemen finden.

    Der fzs betrachtet Bildung als ein öffentliches Gut und lehnt daher die Erhebung von Studiengebühren generell ab. Wo Studiengebühren jedoch bereits eingeführt sind, erweisen sich diese als weiteres Mobilitätshindernis insbesondere für sozial schwächer gestellte Studierende. Bei Mobilität in ein Land oder an eine Hochschule, welche(s) Studiengebühren erhebt, müssen diese ebenfalls durch spezielle Zuschüsse im Studienfinanzierungssystem des entsendenden Landes gedeckt werden oder für mobile StudentInnen erlassen werden. Insbesondere erweisen sich höhere Gebühren für mobile StudentInnen im Gegensatz zu Gebühren für inländische StudentInnen als besonderes Mobilitätshemmnis.

    An sämtlichen Aufwendungen, die zur Ermöglichung einer hohen und für alle zugänglichen Mobilität entstehen, müssen alle Länder gleichberechtigt und ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten nach angemessen beteiligt werden. Alle Staaten und dabei insbesondere jene, die einen hohen Anteil mobiler StudentInnen immer wieder gerne als ”Wettbewerbsvorteil“ hervorheben, fordert der fzs auf, gemeinsam gerechte Lösungen zum Aufbringen der erforderlichen finanziellen Mittel für eine sozial gerechte und allen zugängliche Mobilität zu finden. Dies könnte im Rahmen des Bologna-Prozesses beispielsweise durch einen europäischen Mobilitätsfonds, in den alle Länder ihrer Leistungsfähigkeit nach angemessen einzahlen und welcher entstehende Mehrkosten auffängt, geleistet werden. So würden die Regierungen der im ”Prague communiqué“ vereinbarten Berücksichtigung der sozialen Dimension von Mobilität näher kommen.

    Anforderungen an einen Mobilitätsfonds

    Um Mobilität sozial gerecht zu gestalten und die massiven sozialen und finanziellen Hürden abzubauen, regt der fzs eine verstärkte Diskussion über mögliche Konzeptionen eines Mobilitätsfonds an. Soziale und finanzielle Hürden dürfen nicht zu einer sozialen Exklusion von StudentInnen führen. Der fzs hebt an dieser Stelle noch einmal hervor, dass er Mobilität als Recht begreift, das allen StudentInnen gleichermaßen zukommen muss.

    Bei der Diskussion über die Ausgestaltung und die Anforderungen an einen Mobilitätsfonds gibt es keinen „Königsweg“. Es sind vielfältige Konzeptionen eines Fonds sind denkbar. Anforderungen an einen Mobilitätsfonds müssen nach Anforderungen auf Makro- und auf Mikroebene unterschieden werden.

    In Bezug auf die Makro-Ebene eines Mobiltätsfonds stellt der fzs fest, dass ein Europäischer Mobilitätsfonds nicht auf EU-Mitgliedsstaaten limitiert sein darf. Ein Mobilitätsfonds ist integraler Bestandteil eines Europäischen Hochschulraumes und umfasst damit alle am Bologna Prozess beteiligten Länder.

    In einen solchen Fonds müssten dann entsprechend alle Bologna-Staaten einzahlen. Länder, die mehr mobile StudentInnen entsenden als empfangen, müssten Geld in den Fonds einzahlen. Länder, die mehr mobile StudentInnen empfangen als entsenden, sollten Geld aus dem Fonds erhalten. Es müsste dabei aber besondere Regelungen für Länder mit niedrigerem BIP geben.

    Eine wichtige Frage, die hinsichtlich der Diskussion über die Konstruktion eines Mobilitätsfonds aufkommt, ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen horizontaler und vertikaler Mobilität. Ein Mobilitätsfonds sollte nicht auf eine der beiden Formen beschränkt sein. Jedoch sollte überlegt werden, einen besonderen Ansatz bezüglich Free Moving zu wählen. Es müsste zudem überlegt werden, inwieweit es sinnvoll wäre, bereits existierende horizontale Mobilitätsprogramme in einen Mobilitätsfonds zu integrieren.

    Die Mikro-Ebene eines Mobilitätsfonds betrachtend, darf dieser nicht auf der Vergabe von Darlehen bzw. Krediten an StudentInnen basieren. Diese Instrumente müssen als weitere finanzielle Mobilitätshürden verstanden werden und sind daher für einen Mobilitätsfonds nicht geeignet. Dagegen muss sich ein Mobilitätss primär auf die Vergabe von Zuschüssen konzentrieren. Diese Zuschüsse müssen verwendet werden, um entstehende Mobilitätskosten auszugleichen. Dies schließt unter anderem die Unterschiede hinsichtlich Studien- und Lebenshaltungskosten, Unterschiede in der Höhe Studiengebühren sowie Kosten durch Sprachkurse ein.

    Die Zuschüsse durch einen Mobilitätsfonds müssen eltern-unabhängig sein. Mobile StudentInnen müssen aus ihrer Abhängigkeit von Eltern und anderen gelöst werden. Des weiteren begreift der fzs StudentInnen als unabhängige mündige Erwachsene. Es ist allerdings unklar, welches Budget ein möglicher Mobillitätsfonds umfassen würde. Wenn man von einem möglicherweise limitierten Budget ausgeht, würde eine einkommensabhängige Vergabe von Mobilitätszuschüssen an sozial benachteiligte StudentInnen weit mehr Sinn ergeben. Eine Vergabe von Zuschüssen nach Qualifikation bzw. Eignung lehnt der fzs ab. Alle StudentInnen haben das Recht auf Mobilität. Zuschüsse dürfen sich daher nicht an der Qualität von individuellen Studienleistungen orientieren.

    Spezielle Bedürfnisse besonders berücksichtigen

    Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung von Mobilität und der Entwicklung von Mobilitätsprogrammen müssen StudentInnen mit speziellen Bedürfnissen, z.B. behinderte und chronisch kranke StudentInnen oder StudentInnen mit Kind(ern), besonders berücksichtigt werden. Für StudentInnen mit Kind(ern) müssen vor allem besonders geeignete Wohnmöglichkeiten in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen sowie Möglichkeiten zur Kinderbetreuung vorhanden sein. Für behinderte und chronisch kranke StudentInnen müssen Bedingungen geschaffen werden, die ihnen ermöglichen, ihr Studium ohne Hindernisse zu absolvieren und mobil zu sein. Dazu gehört die Bereitstellung von zuverlässigen Informationen über Studien- und Lebensbedingungen an der Hochschule und am Hochschulstandort unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse. Daneben muss auch medizinische oder psychologische Betreuung sowie eine eventuell notwendige Assistenz während eines Auslandsaufenthalts sichergestellt sein und eventuell auftretenden Mehrkosten mit speziellen Förderungsprogrammen begegnet werden. Hochschulen, StudentInnenschaften, StudentInnenwerke, Regierungen und Krankenversicherungen, sind aufgefordert, hierzu nötige Maßnahmen zu treffen.

    Mobile StudentInnen akademisch und sozial integrieren

    Der vollständigen akademischen und sozialen Integration mobiler StudentInnen müssen sowohl die Hochschulen als auch die StudentInnenwerke und StudentInnenschaften bzw. vergleichbare Einrichtungen große Aufmerksamkeit widmen. Dabei darf Integration jedoch nicht als erzwungene kulturelle und soziale Anpassung mobiler StudentInnen verstanden werden, d.h. kulturelle und soziale Unterschiede und Besonderheiten müssen vollen Respekt genießen.

    Die vollständige Integration mobiler StudentInnen in das Hochschulumfeld erfordert eine angemessene Beteiligung mobiler StudentInnen sowohl an der studentischen als auch an der akademischen Selbstverwaltung. Insbesondere in Entscheidungen, welche die besonderen Interessen mobiler StudentInnen betreffen, müssen diese vollständig und gleichberechtigt eingebunden sein. Dabei sind die StudentInnenschaften aufgefordert, diese Ziele zu fördern und die besonderen Interessen mobiler StudentInnen bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die Arbeit von Autonomen AusländerInnenreferaten oder vergleichbaren institutionalisierten Interessenvertretungen sollte dazu durch die StudentInnenschaften ermöglicht und unterstützt werden.

    Zur Integration mobiler StudentInnen nicht nur in das akademische, sondern auch in das soziale und kulturelle Umfeld der Hochschule sollten die Hochschulen, die StudentInnenschaften und andere studentische Organisationen geeignete Projekte und Maßnahmen durchführen und unterstützen. Besonders in der Studienanfangsphase muss eine ausreichende Betreuung mobiler StudentInnen sichergestellt werden; dies beinhaltet neben einer Betreuung z.B. durch TutorInnen auch die Bereitstellung von umfangreichen und qualitativ hochwertigen Informationen über das akademische, kulturelle und soziale Leben in adäquater Weise, d.h. ggf. in mehreren Sprachen. Im Rahmen solcher Maßnahmen müssen free mover besonders berücksichtigt werden, da diese meist keine mit ProgrammstudentInnen vergleichbare Betreuung genießen.

    Die Bereitstellung von Wohnraum für mobile StudentInnen, welcher der Nachfrage entspricht und die finanziellen Möglichkeiten von StudentInnen berücksichtigt, ist eine elementare Voraussetzung zur Ermöglichung von Mobilität. Aufgrund der häufig schlechten finanziellen Lage mobiler StudentInnen stellen Wohnheime der StudentInnenwerke ein wichtiges Instrument zur Förderung von Mobilität dar. Wohnheime sind für mobile StudentInnen häufig die einzige Möglichkeit, da der private Wohnungsmarkt aufgrund der finanziellen Lage faktisch nicht zugänglich ist. Sowohl Bund und Länder als auch die StudentInnenwerke sind daher aufgefordert, den Bau neuer und den Erhalt vorhandener Wohnheime sicherzustellen bzw. zu forcieren. Zwar ist eine Garantie von vorhandenem Wohnraum durch spezielle Programme nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch müssen für free mover gleichberechtigte Möglichkeiten im Zugang zu adäquatem Wohnraum bestehen. In Wohnheimen ist die Gefahr einer Ghettoisierung besonders hoch, welcher sowohl von den Studentenwerken als auch von den – sofern vorhanden – Wohnheimsselbstverwaltungen entgegengewirkt werden muss.

    Die Ghettoisierung mobiler StudentInnen läuft Bemühungen zur Integration dieser in das Hochschulumfeld zuwider. über das Wohnheimangebot hinausgehend ist die Unterstützung von mobilen StudentInnen bei der Suche nach angemessenem Wohnraum auf dem privaten Wohnungsmarkt, z.B. durch die Einrichtung von Wohnungsbörsen, durch die StudentInnenschaften, die Studentenwerke oder durch andere Organisationen zu befürworten. Darüberhinaus sind mobile StudentInnen bei der Wohnungssuche häufig rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt, da leider häufig VermieterInnen bewusst Wohnungen nicht an AusländerInnen vergeben.

    Nicht zuletzt sind alle beteiligten AkteurInnen aufgefordert, vollen Respekt gegenüber kulturellen und sozialen Unterschieden zu zeigen und darüber hinaus sowohl in der Hochschule wie auch im gesamten Umfeld einen Raum frei von Rassismus und Xenophobie zu schaffen. Hochschulen, StudentInnenschaften, StudentInnenwerke, andere studentische Organisation sowie auch einzelne Hochschulangehörige müssen jeglichen Ansätzen von Rassismus und Xenophobie entschieden entgegentreten und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz fördern.

    Ausgewogene Mobilität versus Brain Drain

    Eine hohe Mobilität kann für die gesamte Gesellschaft – sowohl auf entsendender als auch auf empfangender Seite – positive Entwicklungen mit sich bringen. Mobilität darf aber nicht gleichzeitig brain drain bedeuten. Der höchst unverantwortlichen Anwerbepolitik vieler westlicher Staaten, welche auf einem ”Wettbewerb um die besten Köpfe“ basiert und darauf ausgerichtet ist, möglichst die bestqualifiziertesten mobilen StudentInnen nach Absolvierung des Studiums bzw. möglichst lange im eigenen Land zu halten, muss entgegengewirkt werden. Mobilität darf nicht als Instrument im ”Wettbewerb um die besten Köpfe“ verstanden werden. Aktivitäten, die auf Marketing für den und Profilierung des ”Forschungsstandorts Deutschland“ abzielen, verstehen Mobilität oft bewusst als Instrument zum brain drain. Diese lehnt der fzs entschieden ab. Insbesondere missbilligt der fzs Bestrebungen, einen einseitigen Strom ”erstklassiger“ WissenschaftlerInnen oder ausschließlich den ”Austausch“ aufstrebender HoffnungsträgerInnen für Politik und Wirtschaft zu fördern. Mittelzuweisungsmodelle für Hochschulen, die überdurchschnittliche Anteile internationaler StudentInnen belohnen, greifen ebenso zu kurz und sind gleich anderen finanziellen Anreizsystemen für/der Hochschulen, wie die Erhebung von Studiengebühren, abzulehnen. Die Erhöhung von Mobilität und die Schaffung gleicher Zugangsvoraussetzungen für alle StudentInnen zu Mobilität kann nicht ohne den Abbau sozialer, wirtschaftlicher und damit auch wissenschaftlicher und akademischer Ungleichheiten innerhalb und zwischen Staaten erreicht werden. Jedoch darf der Gefahr von brain drain keinesfalls mit einer restriktiven Abschottungspolitik begegnet werden. Dies widerspricht dem Gedanken der Öffnung der Gesellschaft und des Abbaus staatlicher Grenzen.

    Der fzs sieht gerade in Bestrebungen hinsichtlich einer Herstellung ausgewogener Mobilität einen Weg, der vielfältige Chancen eröffnet. Bei ausgewogener Mobilität geht es um die Herstellung eines gleichberechtigten Austausches zwischen beteiligten Ländern und Hochschulen. Diese ausgewogene Mobilität darf jedoch nicht auf EU-Länder und deren Hochschulen beschränkt sein. Die Herstellung ausgewogener Mobilität muss ein zentrales Ziel aller bestehenden Mobilitäts- und Austauschprogramme sein. Gerade hinsichtlich „untypischer“ Zielländer ist eine verstärkte Mobilitätsförderung notwendig. Ebenso ist hinsichtlich ausgewogener Mobilität der Abbau von Sprachbarrieren besonders wichtig.

    Anerkennung und Transparenz verbessern

    Eine vollständige Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und -abschlüssen ist eine elementare Voraussetzung zur Ermöglichung und Förderung von Mobilität. An dieser Stelle sieht der fzs massiven Verbesserungsbedarf. Gerade Free Mover sind von der schlechten Anerkennung besonders betroffen. Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und -abschlüssen ist die umgehende Umsetzung der ”Lisbon Convention of Recognition“. Der fzs fordert die Bundesregierung das HRG und die Landesregierungen auf die Landeshochschulgesetze entsprechend zu ändern. Ebenso fordert der fzs die Hochschulen dazu auf, die Lissabon Konvention konsequent umzusetzen.

    Um die Anerkennung und ”Lesbarkeit“ von Studienabschlüssen zu verbessern, ist eine flächendeckende Einführung des ”Diploma Supplement“, welches objektive Informationen über das jeweilige Hochschulsystem, die Einordnung der Hochschule in dieses sowie den inhaltlichen Aufbau des Studiums vermitteln soll, unabdingbar. Vor allem im Bereich der vertikalen Mobilität lässt dies merkbare Verbesserungen erwarten. Durch die Einführung des ”Diploma Supplement“ wird zudem die Transparenz von Studienabschlüssen, insbesondere für Institutionen und ArbeitgeberInnen, die mit bestimmten Abschlüssen nicht vertraut sind, erhöht. Dadurch kann es AbsolventInnen erleichtert werden, mobil zu werden und auch außerhalb des Landes, in dem der Abschluss erlangt wurde, eine akademische oder berufliche Beschäftigung aufzunehmen.

    Darüber hinaus kann die Einführung eines ECTS-basierten Leistungspunktesystems die Anerkennung einzelner im Ausland erbrachter Studienleistungen bzw. Module ermöglichen, was insbesondere im Rahmen horizontaler Mobilität von hoher Bedeutung ist. Ein ECTS-basiertes Leistungspunktesystem darf nicht mit Einschnitten in eine flexible und selbstbestimmte Studiengestaltung einhergehen. Solche Einschnitte sind als weitere Mobilitätshürde zu bewerten. Die Implementierung von ECTS muss zu mehr Flexibilität führen. Der fzs fordert ein ECTS-System, das individuellen Biografien Lebenssituationen gerecht wird und eine selbstbestimmte Gestaltung des Studiums zulässt. Hierbei ist besonders eine sinnvolle und durchdachte Implementierung, welche sich tatsächlich an der Arbeitsbelastung (Workload) orientiert zwingend erforderlich.

    Generell bedingt Anerkennung ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Ländern, Hochschulen und Behörden. Zudem müssen sowohl Hochschulen als auch Regierungen und Behörden umfangreiche und zuverlässige Informationen über ihr jeweiliges Bildungssystem und ihre jeweiligen Programme und Abschlüsse bereithalten und diese sowohl anderen mit der Anerkennung betrauten Institutionen als auch potentiellen mobilen StudentInnen kostenfrei zur Verfügung stellen. Zwar besteht durch das Internet eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, den Zugang zu solchen Informationen zu ermöglichen, dieser muss dennoch auch auf traditionellem Weg zu gleichen Bedingungen möglich sein. Neben der Erleichterung der Anerkennung hilft dies potentiell mobilen StudentInnen bei ihrer Planung und Entscheidungsfindung und bewahrt darüber hinaus vor falschen Erwartungen an Institutionen oder Programme durch Informationsdefizite.

    Abschlusssysteme sinnvoll nutzen

    Die Einführung zweistufiger Abschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses kann zu einer Förderung vertikaler Mobilität beitragen. So ist es denkbar, dass StudentInnen nach der Absolvierung der ersten Stufe ohne große Anerkennungsschwierigkeiten für das Studium zur Absolvierung der zweiten Stufe ins Ausland wechseln können. Jedoch reicht die alleinige Umetikettierung von Studiengängen in ”Bachelor“ und ”Master“ nicht aus; andere Namen allein schaffen keine Vergleichbarkeit oder höhere Transparenz. Vielmehr dürfen Instrumente wie das Diploma Supplement oder das ECTS (s.o.) bei der Einführung zweistufiger Abschlüsse nicht außer Acht gelassen werden, sondern müssen mit gleicher Priorität sinnvoll implementiert werden. Die Förderung horizontaler Mobilität darf zudem nicht weniger prioritär behandelt werden. Dabei müssen bestehende Mobilitätsprogramme, wie z.B. ERASMUS, weiter ausgebaut sowie neue geschaffen werden. Ebenso darf die Einführung zweistufiger Abschlüsse die Möglichkeiten horizontaler Mobilität nicht einschränken, diese muss in beiden Stufen gleichermaßen flexibel möglich sein.

    Des Weiteren können Joint Degrees ein wirksames Instrument zur Förderung der Mobilität von StudentInnen wie auch von DozentInnen darstellen. Solche Programme bieten große Chancen für einen umfangreichen Austausch von wissenschaftlichen Inhalten, Erkenntnissen der Forschung und didaktischen Methoden, wobei Voraussetzung dafür eine gemeinsame und gleichberechtigte Erarbeitung solcher Programme durch zwei (oder mehr) Hochschulen ist. Ebenso sollten sich Joint-Degree-Programme nicht nur auf den europäischen Raum beschränken.

    Fazit

    Eine hohe Mobilität von StudentInnen ist aus akademischer, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Perspektive wertvoll und von allen beteiligten AkteurInnen und Institutionen anzustreben. Diese hohe Mobilität muss allen StudentInnen in gleichem Maße zugänglich sein. Insbesondere in diesem Punkt sieht der fzs noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die meist völlig unzureichenden Studienfinanzierungssysteme müssen dringend ausgebaut werden und insbesondere StudentInnen aus Ländern mit niedrigerem BIP muss eine höhere Partizipation an Mobilität ermöglicht werden. Dazu ist eine gerechte Verteilung der vorhandenen Kosten auf alle Länder je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ebenso unerlässlich, wie eine Abkehr von hegemonialen Interessen. Hierzu fordert der fzs alle Akteure auf, stärkeres Augenmerk auf ausgewogene Mobilität zu richten.

    Jedoch gestalten sich auch im akademischen Bereich die Vorraussetzungen für Mobilität keinesfalls optimal. Der Lösung von Anerkennungsproblemen muss hohe Priorität zukommen, um den akademischen Wert eines Aufenthaltes auch tatsächlich zu realisieren. Nicht zuletzt müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere bezogen auf das Aufenthalts- und Arbeitsrecht, derart gestaltet werden, dass sie nicht weiter in gleichem Maße wie bisher eine hohe Mobilität verhindern und mobile StudentInnen gegenüber inländischen StudentInnen massiv benachteiligen.

    Literaturverzeichnis

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (Hg.): Internationalisierung des Studiums, ausländische Studierende in Deutschland, deutsche Studierende im Ausland.

    Ergebnisse der 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System. Bonn/Berlin 2005

    ESIB – The National Unions of Students in Europe (ESIB) (Hg.): Mobility handbook. Draft 09/2005

  • Positionspapier zu Gebühren, Zulassung und der finanziellen Lage von ausländischen StudentInnen

    20.03.2007: Das aktuelle Positionspapier des fzs zur Situation ausländischer Studierender in Deutschland. Beschlossen wurde dieses auf der Mitgliederversammlung des fzs in Berlin im März 2007

    In der derzeitigen Diskussion um die Einführung von allgemeinen Studiengebühren wurden zunehmend auch verschiedenste Gebühren für ausländische StudentInnen eingeführt, weitere sind in der Diskussion. Auch Bewerbungs- und Betreuungsgebühren, sowie alle im Rahmen des Hochschulzugangs erhobenen Gebühren sind Studiengebühren. Der fzs lehnt Studiengebühren jedweder Art ab. Der fzs fordert die Gleichbehandlung aller Menschen und lehnt daher Studiengebühren gleichermaßen für ausländische, wie inländische StudentInnen ab.

    Die derzeitige Hochschulgesetzgebung schließt Studiengebühren weder für deutsche noch für ausländische StudentInnen aus. Viele Bundesländer führen nun Studiengebühren für alle StudentInnen ein. Die daraus entstehenden Kosten sind gerade für StudentInnen aus Entwicklungsländern nicht zu tragen. Darüber hinaus können die ausländischen StudentInnen die vorhergesehenen, begleitenden Darlehen nicht aufnehmen. Das macht die Aufnahme eines Studiums in der BRD in Zukunft für viele ausländische StudentInnen unmöglich. Darüber hinaus sind im neuen Hochschulgesetz für Nordrhein-Westfalen Bewerbungsgebühren für ausländische StudentInnen vorgesehen. Gebühren benachteiligen ausländische StudentInnen überdurchschnittlich und sind daher als rassistisch zu bewerten und abzulehnen.

    Betreuungsgebühren und Servicepacks

    Derzeit wird die Einführung von Betreuungsgebühren für ausländische StudentInnen diskutiert. Dabei handelt es sich in erster Linie um Gebühren für die rechtliche und administrative Betreuung der AusländerInnen seitens der Hochschule. Der weitestgehende Vorschlag liegt in Form von so genannten kostenpflichtigen Servicepacks vor, mit denen AusländerInnen für mehrere tausend Euro pro Semester eine Rundumbetreuung geboten werden soll. Diese umfassen neben Studiengebühren auch einen Wohnheimplatz und eine begrenzte Anzahl an Essensgutscheinen für die Einrichtungen des StudentInnenwerks. Der fzs lehnt diese Vorstöße ab. Wir sind der Auffassung, dass Beratung und Betreuung allen ausländischen und inländischen StudentInnen gleichermaßen im notwendigen Maß kostenlos zur Verfügung stehen muss. Aus Sicht des fzs ist es untragbar, dass mit Servicepacks eine Einteilung der StudentInnen in eine Zwei-Klassengesellschaft vorgenommen wird. Eine gute Betreuung und ein gutes Lehrangebot, welche ohnehin zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen zählen, dürfen nicht nur finanziell besser gestellte StudentInnen erhalten. Grundsätzlich ist der fzs der Ansicht, dass die Betreuungssituation von ausländischen StudentInnen verbessert werden muss, um Studienbedingungen und -erfolg von StudentInnen zu verbessern. Beratungs- und Betreuungsangebote müssen aber nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ erweitert werden und sich auf alle Akteure an der Hochschule beziehen. Hierbei ist auf spezifische Bedürfnisse von ausländischen StudentInnen individuell einzugehen und entsprechende Angebote sind aus öffentlichen Finanzmitteln einzurichten. Die bloße Ausweitung bestehender Angebote für inländische StudentInnen ist deshalb nicht ausreichend. Die Betreuung muss in allen Studienphasen entsprechend den Bedürfnissen angeboten werden. Neben der sprachlichen, fachlichen und sozialen Betreuung müssen kulturelle, rechtliche, finanzielle und psycho-soziale Betreuungsangebote, die für den Studienerfolg von zentraler Bedeutung sind, in Zusammenarbeit von Hochschule, StudentInnenschaft und StudentInnenwerk erhalten und ausgebaut werden.

    Zulassungs- und Prüfungsgebühren

    Bewerbungen zum Hochschulzugang müssen auch für ausländische StudentInnen kostenfrei sein. Mit dem Start der „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“ (uni-assist) wird die zentralisierte Bewerbung für ausländische StudentInnen an deutschen Hochschulen kostenpflichtig. Gleichzeitig werden von vielen Hochschulen selbst, Gebühren für die Bewerbung oder Unterlagenprüfung eingeführt. Zudem sind bereits jetzt vielfach Gebühren für die Teilnahme an den, vor der Zulassung zu erbringenden Sprachtests Test Deutsch als Fremdsprache (TestDAF) und Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienbewerberInnen (DSH-Prüfung) zu entrichten. In Zukunft ist weiterhin geplant ausländische StudentInnen an „Studierfähigkeitstest“ teilnehmen zu lassen, die ebenfalls gebührenpflichtig sein sollen. Diese Gebühren führen zu erhöhten finanziellen Belastungen für die ausländischen StudentInnen. Der fzs lehnt verpflichtende Eignungs- und Studierfähigkeitstests für ausländische StudienbewerberInnen aufgrund ihrer selektiven Funktion grundsätzlich ab. Stattdessen soll Bewerbung und Zulassung über freiwillige, kostenlose Tests gestaltet werden.

    Gleichzeitig haben die bisherigen Erfahrungen mit der Arbeit von ASSIST gezeigt, dass sich die Anzahl der ausländischen StudentInnen massiv verringert hat. Die Gebühren, die für das Verfahren zu zahlen sind, sind nicht nur eine finanzielle Hürde, sondern auch gerade aus organisatorischen Gründen problematisch. Die Zahlungsmöglichkeiten sind in der geforderten Art und Weise aus dem Ausland teilweise gar nicht oder nur schwer möglich und nur für finanziell gut gestellte StudienbewerberInnen möglich. Darüber hinaus ist die Information über die Bewerbungsverfahren im Ausland schwer zugänglich. Das Bewerbungsverfahren hat als Zielgruppe lediglich Studieninteressierte, die über eine gute technische und finanzielle Infrastruktur verfügen und keine Probleme haben, sich durch die Internetpräsenz Informationen zu beschaffen.

    Dadurch wird die Stelle zu einem Flaschenhals, der eine große Hürde für ausländische StudentInnen darstellt und sie gegenüber ihren inländischen MitstudentInnen benachteiligt.

    Der fzs fordert den DAAD und die beteiligten Hochschulen dazu auf, das ASSIST-Programm kritisch zu evaluieren und die zusätzliche Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren. Der fzs begrüßt grundsätzlich ein zentrales und einheitliches Bewerbungsverfahren für ausländische StudentInnen. Der fzs begrüßt vor allem eine Vereinfachung des Hochschulzugangs für ausländische StudentInnen, soweit das Verfahren ausschließlich die formalen Studienvoraussetzungen überprüft. Er fordert die Hochschulen und den DAAD dazu auf, die derzeitige Kostenpflichtigkeit der ASSIST-Bewerbung abzuschaffen. Das ASSIST-Programm darf keine Vorselektion für die vermeintlich „besten Köpfe“ betreiben. Derartigen migrationspolitischen Bestrebungen aus Politik und Hochschulen ist entgegenzuwirken. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist eine paritätische Beteiligung von StudentInnen in allen Gremien von ASSIST notwendig.

    Gebühren für Sprachkurse

    An vielen deutschen Hochschulen ist die Teilnahme an Sprachkursen für AusländerInnen kostenpflichtig. Das hat auch eine Studie des DAAD bestätigt. Zum Teil geschieht das durch die Ausgliederung der Sprachkurse in eigene, der Hochschule zugehörige GmbHs. Grundsätzlich ist es nicht hinnehmbar, dass ausländische StudentInnen für Kurse Geld bezahlen sollen, die sie in erster Linie belegen, um eine Zulassung zum Studium an deutschen Hochschulen zu erlangen. Der fzs lehnt jegliche Gebühren für solche Kurse ab. Wir verurteilen diese Gebühren und fordern die Hochschulen dazu auf, das Sprachkursangebot kostenfrei zu halten und mehr Sprachkurse als bisher anzubieten. Der fzs fordert darüber hinaus die Bundesregierung und die Regierungen der Länder dazu auf, entsprechend zweckgebundene Mittel bereit zu stellen. Aus der Notlage heraus, dass sich die Hochschulen aus ihrer Verantwortung in diesem Bereich zurückziehen, reagieren einzelne StudentInnenvertretungen mit der Bereitstellung eigener Sprachkursangebote. Diese Angebote entbinden die Hochschulen in keiner Weise aus ihrer Verantwortung, sondern sollen die finanziellen Auswirkungen für ausländische StudentInnen abmildern. Sprachkurse bedürfen festgelegter Qualitätsstandards. Diese sollen sicherstellen, dass die TeilnehmerInnnen für die jeweilige Sprachenprüfung angemessen vorbereitet sind und eine Anerkennung der vergebenen Zertifikate durch die Hochschulen oder andere Einrichtungen garantiert wird. Der DAAD sollte bei seiner Förderung darauf achten, dass Mittel an Hochschulen verstärkt vergeben werden, wenn sie ihre studienvorbereitenden Angebote in der Hochschule oder zumindest unter Kontrolle der Hochschule lassen. Neben den Sprachkursen sollten auch die Studienkollegs in kostenfreie, von der Hochschule durchgeführte wissenschaftspropädeutische Kurse mit sprachlicher und fachlicher Vorbereitung, sowie dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen umgewandelt werden. Leistungen (ECTS) aus diesen Kursen sollen im Fachstudium anrechenbar sein.

    Der fzs verurteilt die Ausgliederung der Sprachprüfungen und Anmeldungen an Vereine und An-Institute scharf und fordert die Hochschulen auf, die Teilnahme an den Prüfungen zur deutschen Sprache kostenfrei und freiwillig zu gestalten.

    Weitere Kosten für ausländische StudentInnen

    Über die Gebührenpläne an Hochschulen und in der Politik hinaus, haben ausländische StudentInnen schon jetzt eine Vielzahl erhöhter Kosten zu tragen, die durch ein Studium in Deutschland entstehen. Bereits vor der formellen Zulassung stellen Visakosten, die Akademische Prüfstelle (APS) oder ähnliche Einrichtungen, Kosten für die Übersetzung und amtliche Bestätigung bestimmter Formulare, sowie Reisekosten nach Deutschland und die Lebenshaltungskosten für viele AusländerInnen eine massive finanzielle Belastung dar. Daher fordert der fzs die Hochschulen auf, die Anzahl der Dokumente, die amtlich übersetzt und bestätigt werden müssen, auf ein Minimum zu reduzieren. Außerdem muss ausländischen StudentInnen der gleiche Zugang zur studentischen Krankenversicherung gewährt werden, wie deutschen StudentInnen und BildungsinländerInnen. Das gilt insbesondere auch in der Zeit, in der sie Sprachkurse oder Studienkollegs besuchen. Der fzs fordert zusätzlich eine Umsetzung der Rechte der EU-MitbürgerInnen auch im bürokratisierten Hochschulbereich. Eine Mitnahmemöglichkeit der Krankenversicherungsleistungen sollte schon längst bei den deutschen Hochschulen angekommen sein. Ausländische StudentInnen müssen sich zu den gleichen Bedingungen versichern können wie inländische StudentInnen.

    Darüber hinaus muss in der öffentlichen Diskussion berücksichtigt werden, dass für den überwiegenden Teil der in Deutschland studierenden AusländerInnen im Vergleich zum Heimatland deutlich erhöhte Lebenshaltungskosten entstehen.

    Der fzs fordert die Abschaffung der Pflicht auf Führung eines Sperrkontos bei gleichzeitiger Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach § 84 Ausländergesetz, die ausländische StudentInnen in Deutschland häufig auf Bestreben der „Ausländerbehörden“ führen müssen, und die bei jeder Visaverlängerung einen Stand von ca. 7000 Euro aufweisen müssen. Der fzs fordert vielmehr eine flexiblere Handhabung des entsprechenden § 68 Aufenthaltsgesetz. Ähnliche Forderungen haben auch der deutsche Städtetag und die Interministerielle Arbeitsgruppe „Praktische Fragen des Gastaufenthaltes von ausländischen Studenten und Wissenschaftlern“ aufgestellt. Ausländische StudentInnen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, auf Konten in Deutschland die Kosten für eine eventuelle Abschiebung fortlaufend nachzuweisen, da dies neben der rassistischen Diskriminierung eine weitere finanzielle Belastung bedeutet, da das Geld nicht für andere Zwecke ausgegeben werden darf.

    Die Einkommenssituation ausländischer StudentInnen

    Die meisten ausländischen StudentInnen in Deutschland müssen ihr Studium komplett selbst finanzieren. Dies führt dazu, dass die meisten AusländerInnen, die sich für ein Studium in Deutschland entscheiden, auf die finanzielle Unterstützung ihrer Familien angewiesen sind. Ausländische StudentInnen müssen für ihren Unterhalt in Deutschland selbst aufkommen, d.h. durch Eltern, Stipendien oder Erwerbsarbeit. Folglich können vorwiegend ausländische StudentInnen mit einkommensstarkem Hintergrund, in Deutschland studieren. Der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ist für ausländische StudentInnen rechtlich beschränkt. Ausländische StudentInnen, die insbesondere durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt absichern müssen, sind durch diese rechtlichen Beschränkungen und Ungleichbehandlung gegenüber inländischen StudentInnen und StudentInnen aus EU-Ländern besonders betroffen. Der fzs fordert die Bundesregierung auf, die Verwaltungsvorschriften des Aufenthaltsgesetz derart auszugestalten, dass sie ausländischen StudentInnen die gleichen Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugestehen, die deutsche StudentInnen haben. Zudem sind ausländische StudentInnen bei der Arbeitssuche häufig von Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt, was ihre Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit erneut einschränkt, aus diesem Grund ist die Vorrangigkeitsprüfung abzuschaffen.

    Die direkte und indirekte Studienfinanzierung muss insbesondere für die StudentInnen aus Nicht-EU-Ländern ausgeweitet werden. Hierbei muss die finanzielle und soziale Situation der StudentInnen die Grundlage für eine solche Ausweitung und für die Vergabe der Mittel sein. Die Gelder müssen sowohl aus staatlichen als auch aus privaten Mittel kommen und nach den genannten Kriterien durch den DAAD vergeben werden.

    In den Heimatländern der StudentInnen muss darauf hingewirkt werden, dass die dortigen öffentlichen individuellen Studienfinanzierungen ins Ausland portabel gestaltet werden. Der fzs fordert die Bundesregierung und den DAAD dazu auf, entsprechenden Regelungen anzustoßen und in den Herkunftsländern der ausländischen StudentInnen anzuregen.

    Abschließende Bemerkungen

    Der fzs lehnt die Einführung von Gebühren jeglicher Art ab. Diese führen zu einer massiven sozialen Selektion unter den StudentInnen. Die zusätzlichen Gebühren, die für ausländische StudentInnen anfallen, verschärfen die Ungleichbehandlung weiter, insbesondere zwischen deutschen und ausländischen StudentInnen. Ausländische StudentInnen sind auch bei Krediten und Darlehen benachteiligt, da sie nicht einmal die Möglichkeit haben, eine solche Verschuldung auf sich zu nehmen. Darüber hinaus fordert der fzs die Bundesregierung dazu auf, bestehende diskriminierende ausländerrechtliche Regelungen insbesondere im Arbeitsrecht und im Ausländergesetz abzuschaffen.

    Der fzs fordert daher die Hochschulen und Regierungen dazu auf, keinerlei Gebühren einzuführen, sondern bestehende Gebühren abzubauen, um einen gleichen und freien Hochschulzugang für AusländerInnen an deutschen Hochschulen zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen könnte langfristig gewährleistet werden, dass ausländische StudentInnen den deutschen und aus dem Ausland stammenden gleichgestellt werden, anstatt, wie in der derzeitigen Diskussion zu befürchten, zunehmend als Geldquelle zur Finanzierung des unterfinanzierten deutschen Hochschulsystems eingesetzt zu werden. Der fzs weist abschließend darauf hin, dass bestehende Ungleichbehandlungen zwischen AusländerInnen und EU-InländerInnen, sowie auch zwischen ihren deutschen StudentInnen / StudienbewerberInnen nicht hinnehmbar sind. Die bestehenden Zulassungs-, Gebühren- und arbeitsrechtlichen Regelungen verhindern nicht nur die Internationalisierung von Bildung, sondern auch die Entwicklung einer weltoffenen Gesellschaft.

  • Göttingen 2007

    Das Göttinger festival im Jahr 2007

    Die Veranstatltungen des AStA der Georg-August-Universität Göttingen im Überblick:

    Mittwoch, 13.06.2007

    Rechtsextreme Tendenzen in der Studierendenschaft

    In dem Vortrag werden rechtsextreme Tendenzen in der Studierendenschaft beleucht. Im Rahmen dessen wird Gerd Krauss, ehemaliger Hochschulpolitikreferent der Ruhr-Universität Bochum und Autor im Buch „Rosen auf dem Weg gestreut“ (aktuelle Bestandsaufnahme der extremen Rechten in Deutschland) auf die Geschichte der Studierendenschaft eingehen und heutige Entwicklungen beleuchten.

    Campus der Georg-August-Universität
    VG 314
    18.15 Uhr | Eintritt frei

    Donnerstag, 14.06.2007

    Barrierefreies Ausländerstudium?

    Studentische Mobilität ist Kernthema des Bologna Prozesses und eine zentrale Herausforderung zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraumes. Entwicklungen im Ausländerstudium zeigen jedoch, dass vor allem im Bereich Mobilität Vision und Realität sehr stark auseinanderklaffen. Die Situation internationaler Studierender ist in vielerlei Hinsicht durch besondere Diskriminierungen geprägt. Martin Menacher, Sprecher des Bundesverbandes ausländischer Studierender (BAS), wird über die aktuelle Situation internationaler Studierender in Deutschland sowie Entwicklungen im Ausländerstudium aufklären.

    Im Vorfeld wird ein Kurzfilm zum Einbürgerungstest gezeigt.

    Georg-August-Universität
    MZG 1141
    12.30 Uhr | Eintritt frei

  • Düsseldorf 2007

    Das 2007er festival in Düsseldorf

    Der AStA der Fachhochschule Düsseldorf beteiligt sich auch in diesem Jahr am festival contre le racisme. Hier das vollständige Programm:

    Montag, 11.06.2007

    Wer Gewalt sät…
    Von Brandstiftern und Biedermännern

    Film mit anschließender Information und Diskussion: Der mit dem CIVIS-Preis ausgezeichnete Film zeigt auf, wie Politiker und Medien Anfang der 90er Jahre durch eine langzeitige ‚Thematisierung‘ eines angeblichen „Asylmissbrauches“ dazu beitrugen, dass die Zahl der Angriffe und Pogrome auf MigrantInnen und Flüchtlinge drastisch zunahm. Ist eine solche Entwicklung auch aktuell wiederholbar?

    Campus der Heinrich-Heine-Universität
    FH-Gebäude 24.21 (FB Sozial- und Kulturwissenschaften) | Raum 02.24 
    14.00 Uhr | Eintritt frei 

    Dienstag, 12.06.2007

    Vortrag über Ausgrenzung, Unterdrückung und Abschiebung

    Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen tourte vom 19. Mai bis zum 4. Juni quer durch Deutschland bis nach Heiligendamm (G8 Gipfel) mit dem Slogan: „Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört Solidarität gegen Abschiebung für eine Welt ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Kriege!“

    Neun Jahre nach der ersten Karawanetour für die Rechte der Flüchtlinge haben wir nun zum dritten Mal dazu aufgerufen, zusammen und in Solidarität gegen das deutsche System der Ausgrenzung, Unterdrückung und Abschiebung aufzustehen. TeilnehmerInnen der Karawanetour werden über die Tour berichten und darüber, unter welchen oft menschenunwürdigen Zuständen Flüchtlinge hier in Deutschland zu leben gezwungen sind.

    Campus Golzheim
    Café Freiraum | Außentreppe links neben dem FH-Haupteingang 
    19.00 Uhr | Eintritt frei

    Mittwoch, 13.06.2007

    Vortrag über die rechtliche Situation von Flüchtlingen

    Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Schild; Themenschwerpunkte: Probleme eines Asylbegehrens, Aufenthaltsstatus und sozialer Status während und nach dem Verfahren, unter welchen Voraussetzungen kann nach Maßgabe der neuen Bleiberechtsregelungen und nach Maßgabe der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften ein legaler Aufenthaltsstatus erreicht werden?

    Campus der Heinrich-Heine-Universität
    FH-Gebäude 24.21 (FB Sozial- und Kulturwissenschaften) | V V-Raum
    16.00 Uhr | Eintritt frei

    Donnerstag, 14.06.2007

    Menschenrechte auch für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen

    Weltweit sind 21 Millionen Menschen auf der Flucht, von denen mehr als 80% Frauen und Kinder sind. Menschen fliehen aus ihren Heimatländern aufgrund der Menschenrechtsverletzungen. z.B. Krieg, Armut, Hunger. Dies betrifft Männer, Frauen und Kinder. Frauen sind aber zusätzlichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, wie Zwangsheirat, Zwangsabtreibung, Witwenverbrennung, Zwangsprostitution, Zwangsverschleierung (Zwangsentschleierung), Steinigung, Vergewaltigung.

    Die Annerkennung dieser spezifischen Fluchtursachen, sollte in der Praxis eine der wichtigsten Aspekte in der deutschen Asylgesetzgebung sein, und stets eingehalten werden.

    Behshid Najafi, Pädagogin und Politologin, Mitarbeiterin von agisra e.V. (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale, sexistische und rassistische Ausbeutung) in Köln, referiert über die verschiedenen Frauen- Menschenrechtsverletzungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen in Deutschland.

    Campus Golzheim
    Im Café Freiraum | Außentreppe links neben dem FH-Haupteingang 
    18.00 Uhr | Eintritt frei

    Donnerstag, 14.06.2007

    FUCK RACISME PARTY
    HC-PUNK-EMO-INDIE
    Mit DJ ROCKINGALBRECHT 

    Campus Golzheim
    Café Freiraum | Außentreppe links neben dem FH-Haupteingang 
    21.00 Uhr | Eintritt frei

  • Freiberg 2007

    Das Freiberger festival im Jahr 2007

    Das komplette festival-Programm für Freiberg findet Ihr auf der Internetpräsenz des StuRa der TU/BA Freiberg.